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Ist der Mietwagen versichert?

28.03.2024

Ist der Mietwagen versichert?

Es ist sehr verlockend, im Urlaub alleine unterwegs zu sein. Es kommt vor, dass Sie dies aufgrund verschiedener logistischer Schwierigkeiten nicht mit Ihrem Auto tun können. Daher ist das Mieten eines Fahrzeugs in einer solchen Situation eine gute Option. Viele Reisende entscheiden sich für diesen Schritt und genießen die Unabhängigkeit im Urlaub oder auf Geschäftsreisen. Einige Fahrer befürchten jedoch, dass sie im Schadensfall mit Geldstrafen belegt oder verklagt werden. Was also tun? Ist das Mietfahrzeug versichert?

Versicherungsgarantie

Heutzutage ist es der Standard renommierter Vermietung, voll verkehrsberechtigte Fahrzeuge anzubieten. Flex To Go stellt seinen Kunden Autos mit Bestätigung der aktuellen TÜV und der erforderlichen Versicherung zur Verfügung. Sie umfasst Autocasco (AC), also eine Versicherung, die den Eigentümer (in diesem Fall den Vermieter) vor den finanziellen Folgen von Schäden, Zerstörung oder Verlust des Autos schützt. Sie können als Folge eines Ereignisses entstehen, das außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegt und nicht wegen seiner Schuld. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es für alle Fahrzeuge in Polen obligatorisch, weshalb jede Autovermietung Autos mit dieser Art von Schutz abdeckt. Diese Versicherung umfasst die sogenannte Eigenanteil, der die Höhe des Anteils des Fahrzeughalters an der Schadenregulierung bestimmt. Auf diese Weise deckt derjenige, der sich für den Eigenbeitrag entscheidet, einen bestimmten Geldbetrag für den erlittenen Schaden ab. Flex To Go ermöglicht es Ihnen, Ihren eigenen Beitrag zu stornieren, wenn der Kunde dies wünscht. Das Angebot ist abhängig von der Klasse des gemieteten Fahrzeugs, zahlbar und erhältlich im Büro. Die Grundtypen sind die Abschaffung der Eigenleistung (MINI oder MIDI). Dank dieser Option muss der Kunde bei einem Verkehrsunfall und daraus resultierenden Schäden keine Geldstrafe befürchten, auch wenn der Schaden von ihm verursacht wurde.

Bei Vertragsabschluss ist jeder Kunde verpflichtet, eine Kaution für den Mietwagen zu hinterlegen. Überlegenswert ist die Frage der Abschaffung der Eigenbeteiligung, denn wenn der Kunde sich nicht dafür entschieden hat und beispielsweise beim Mietwagenfahren den Lack zerkratzt oder die Stoßstange reibt, wird die anfangs gezahlte Kaution dann weiterverrechnet einen Teil der Reparaturkosten übernehmen. Ist die Stornierung der Eigenleistung vom Kunden in den Vertrag aufgenommen worden, wird ihm die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

Mietbedingungen und Versicherung

Jeder Vermieter arbeitet nach seinen eigenen Vorschriften. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, lesen Sie ihn bitte sorgfältig durch. Dadurch können Sie Missverständnisse vermeiden und sich der Anforderungen des Vermieters bewusst sein.

Im Schadensfall des Mietwagens nimmt die Versicherungsgesellschaft jeweils Kontakt mit der Vermietung auf. Sie ist letztlich für den Schutz ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter die Folgen seines Handelns nicht tragen oder möglicherweise die geleistete Kaution nicht verlieren wird – alles ist in den Vorschriften zur Autovermietung klar definiert.

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